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   FG Düsseldorf, 08.10.2013 - 10 K 1395/13 Kg   

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https://dejure.org/2013,29329
FG Düsseldorf, 08.10.2013 - 10 K 1395/13 Kg (https://dejure.org/2013,29329)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.10.2013 - 10 K 1395/13 Kg (https://dejure.org/2013,29329)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Oktober 2013 - 10 K 1395/13 Kg (https://dejure.org/2013,29329)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeldanspruch eines im Inland wohnhaften Arbeitnehmers - Berechtigung bei Zugehörigkeit des Kindes zum Haushalt der Kindesmutter im EU-Ausland

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeldanspruch eines im Inland wohnhaften Arbeitnehmers - Berechtigung bei Zugehörigkeit des Kindes zum Haushalt der Kindesmutter im EU-Ausland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 53
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 03.03.2011 - V B 17/10

    Haftung der GbR-Gesellschafter für Steuerschulden: keine grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.10.2013 - 10 K 1395/13
    Die Beklagte ist aufgrund eines Organisationsakts (Beschluss des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit Nr. 21/2013 vom 18. April 2013 gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 11 des Finanzverwaltungsgesetzes, Amtliche Nachrichten der Bundesagentur für Arbeit, Ausgabe Mai 2013, S. 6 ff.) im Wege des gesetzlichen Parteiwechsels in die Beteiligtenstellung der Agentur für Arbeit Z-Stadt -Familienkasseeingetreten (s. dazu Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 3. März 2011 V B 17/10, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 2011, 1105, unter II.A und vom 18. Juni 2013 III R 19/09, nicht veröffentlicht -n.v.-, juris).
  • BFH, 18.06.2013 - III R 19/09

    Verhältnismäßige Teilung der Kosten bei Teilabhilfe - geringes Unterliegen i. S.

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.10.2013 - 10 K 1395/13
    Die Beklagte ist aufgrund eines Organisationsakts (Beschluss des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit Nr. 21/2013 vom 18. April 2013 gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 11 des Finanzverwaltungsgesetzes, Amtliche Nachrichten der Bundesagentur für Arbeit, Ausgabe Mai 2013, S. 6 ff.) im Wege des gesetzlichen Parteiwechsels in die Beteiligtenstellung der Agentur für Arbeit Z-Stadt -Familienkasseeingetreten (s. dazu Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 3. März 2011 V B 17/10, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 2011, 1105, unter II.A und vom 18. Juni 2013 III R 19/09, nicht veröffentlicht -n.v.-, juris).
  • FG Bremen, 10.11.2011 - 3 K 26/11

    Vorrangige Kindergeldanspruchsberechtigung der im EU-Ausland wohnenden Großmutter

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.10.2013 - 10 K 1395/13
    Insoweit teilt das Gericht nicht die vom Finanzgericht Bremen (Urteil vom 10. November 2011, 3 K 26/11, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2012, 143) vertretene Rechtsauffassung, die Ansprüche der im Ausland lebenden Angehörigen bejaht.
  • BFH, 27.02.2014 - III R 60/13

    Kindergeld: Fahrtaufwendungen im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses;

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2014, 53 veröffentlichten Gründen statt.
  • BFH, 17.03.2015 - XI B 11/14

    Nichtzulassungsbeschwerde: Zeitpunkt der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

    b) Der BFH hat mit Urteil vom 27. Februar 2014 III R 60/13 (BFHE 244, 421, BStBl II 2015, 27; vorgehend Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 24. Oktober 2013  6 K 1103/13, Entscheidungen der Finanzgerichte 2014, 53) entschieden, dass der Ausbildungsbetrieb regelmäßige Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 1 EStG in der bis Ende 2013 geltenden Fassung ist, wenn ein Auszubildender im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses, aus dem er Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt, dem Ausbildungsbetrieb zugeordnet ist und diesen fortdauernd aufsucht, um dort seine für den Ausbildungszweck zentralen Tätigkeiten zu erbringen.
  • FG Thüringen, 27.02.2014 - 2 K 663/13

    Zur regelmäßigen Arbeitsstätte eines Finanzanwärters im Rahmen der dualen

    Dagegen hat das FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 24.10.2013 6 K 1103/13, EFG 2014, 53, Rev. III R 60/13) das duale Ausbildungsverhältnis einem universitären Ausbildungsverhältnis gelichgestellt und die Anwendung der Entfernungspauschale verneint.
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